BranchennewsDie Inhalte der Seiten von ID Medien Verlagsgesellschaft wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann die ID Medien Verlagsgesellschaft jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter ist die ID Medien Verlagsgesellschaft gemäß § 6 Abs.1 MDStV und § 8 Abs.1 TDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Die ID Medien Verlagsgesellschaft ist als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, die von Iihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen wird die ID Medien Verlagsgesellschaft diese Inhalte umgehend entfernen. TUI Deutschland GmbHinformiert, dass sie den Flugbetrieb zum heutigen Datum eingestellt hat. TUI hat sofort reagiert und bucht ihre betroffenen Gäste sukzessive auf andere Flugverbindungen um. TUI fly ist zudem in Kontakt mit den Flughäfen und anderen Partnern, um zu prüfen, welche zusätzlichen Angebote dargestellt werden können. "Wir können unseren Kunden versichern, dass wir alles Notwendige tun, um ihren Flug sicherzustellen. Niemand muss sich Sorgen machen, dass er nicht in den Urlaub fliegen kann oder im Reiseziel festsitzt", so TUI-Touristikchef Stefan Baumert. Mit der eigenen Konzernairline TUI fly ist TUI gut aufgestellt, um Urlauber zu befördern. Urlauber, die von Flugveränderungen betroffen sind, werden aktiv von TUI informiert. Auch für Kunden in den Urlaubsgebieten beschafft TUI Ersatzflüge. Die Heimreise wird in jedem Fall sichergestellt. Sollten zusätzliche Übernachtungen anfallen, sorgt TUI für die Unterbringung und Verpflegung im Urlaubsziel und übernimmt zusätzlich anfallende Kosten. "Hier zeigt sich der Vorteil einer Pauschalreise. Wir kümmern uns um unsere Gäste", so Baumert. TUI hilft auch Urlaubern, die jetzt im Urlaubsziel festsitzen und keine Veranstalterreise über TUI gebucht haben, sondern lediglich einen Flug direkt bei Germania. Sie können einen TUI fly-Ersatzflug für ihren ausgefallenen Rückflug nach Deutschland zum Beispiel auf www.tuifly.com buchen und bekommen anschließend 50 Prozent des Flugpreises zurückerstattet. Dafür müssen sie bis 28. Februar 2019 die Buchungsbestätigung des ausgefallenen Germania-Fluges und die Bestätigung des gebuchten TUI fly-Fluges an servicecenter@tuifly.com senden. Dies gilt für alle Rückflüge bis einschließlich 15. Februar 2019. Pressekontakt: Susanne Stünckel, Tel. +49(0)511 567-2104 Original-Content von: TUI Deutschland GmbH, übermittelt durch news aktuell zurück |